Wenn auf Dauer und Konsens angelegte Grundstücksgemeinschaften auseinandergesetzt werden sollen, besteht insbesondere in Familien- und Erbangelegenheiten neben den sachlichen Problemen häufig ein hohes emotionales Konfliktpotential.
Mit einer Versteigerung soll oft das erreicht werden, was im Einvernehmen nicht möglich oder prinzipiell nicht gewollt ist. Es genügt nicht, wenn die Anwältin oder der Anwalt bei Gericht einen Versteigerungsantrag stellt und die Mandantschaft dann mit dem Verfahren alleine lässt! Der "unbegleitete" Verfahrensbeteiligte ruft nicht selten beim neutralen Gericht Verwunderung hervor, macht die Gegenseite froh und Versteigerungsprofies zu lachenden Gewinnern.
Auf der Basis fundierter Kenntnisse muss die Mandantschaft schon im Vorfeld darüber beraten sein, was unter Berücksichtigung der konkreten Probleme und
eventuellen Unwägbarkeiten mit einer Versteigerung oder deren Verhinderung rechtlich und wirtschaftlich erreicht werden kann und was nicht. Im Sinne der so erarbeiteten Zielsetzung ist das Verfahren anwaltlich zu begleiten und zu gestalten.
Das Seminar beschäftigt sich mit den wesentlichen materiellen Vorschriften und Verfahrensabläufen in der gerichtlichen Teilungsversteigerung.
Die Referenten, die gemeinsam im Diskurs vortragen, sind in ihrem Berufsalltag als Parteivertreter und Versteigerungsgericht tätig - berichten also aus der Praxis für die Praxis mit teilweise auch unterschiedlichen Sichtweisen. Es besteht ausreichend Zeit, spezielle Probleme in Fragen und Antworten zu vertiefen.
Ihr Nutzen auf einen Blick
- taktische Tipps für eine erfolgreiche Strategie, um eine für den Mandanten günstige Auseinandersetzung zu erreichen.
- Erläuterung der Themen anhand von Beispielen erläutert und Aufzeigen von Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensablauf.
- praxiserprobte Anleitungen, um Probleme in der Auseinandersetzungsversteigerung zu lösen
- Interaktiv: Sie erhalten Gelegenheit, individuelle Fragen an die Referenten zu stellen.
- Vortragsunterlagen inklusive.
Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.
Die Inhalte des Webinars:
Das Seminar beschäftigt sich mit den wesentlichen materiellen Vorschriften und Verfahrensabläufen in der gerichtlichen Teilungsversteigerung. Es besteht ausreichend Zeit, spezielle Probleme in Fragen und Antworten zu vertiefen:
- Allgemeines
- Die Anordnung des Verfahrens
- Einstellungsmöglichkeiten
- Der Beitritt zum Verfahren
- Die Wertermittlung
- Die Vollstreckungsversteigerung neben der Teilungsversteigerung
- Das geringste Gebot/ Vorbereitung des Versteigerungstermins
- Der Versteigerungstermin
- Die Entscheidung über den Zuschlag
- Die Erlösverteilung
Die Botschaft der Referenten: Keinesfalls sollte die Mandantschaft im Verfahren und insbesondere in den Gerichtsterminen alleine gelassen werden, damit nicht die Gegenseite oder im extremen Fall Ersteigerungsprofis die lachenden Gewinner sind!
Die Referenten – geballte Praxiserfahrung
Sandra Pesch ist Diplom-Rechtspflegerin (FH) beim AG Düren und dort überwiegend in der Immobiliarvollstreckungsabteilung tätig. Sie ist Mitglied des Prüferpools des LG- Bezirks Aachen Gerichtsvollzieherprüfungen, Personalratsvorsitzende und Mitglied des Senats der FH für Rechtspflege in NRW. Außerdem ist Frau Pesch Dozentin für diverse Rechtsanwaltskammern (z.B. Frankfurt, Leipzig, Stuttgart, Celle, Braunschweig, Koblenz) sowie für das Deutsche Anwaltsinstitut zu den Themen Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung.
Dieter Schüll ist langjähriger Praktiker und erfahrener Experte sowohl im Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht als auch auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Titulierung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der EU. Herr Schüll vermittelt juristische Zusammenhänge auf besonders motivierende Art. Seit vielen Jahren ist er als anerkannter Dozent vor allem bei Rechtsanwaltskammern und juristischen Weiterbildungsinstituten tätig. Zudem unterrichtet er zusätzlich auch im Rahmen der Rechtsfachwirtausbildung.
Zielgruppe
(Fach-)Anwälte und Anwältinnen für Familien- und Erbrecht