Das Thema ist hochaktuell. Wer am Ball bleiben will, darf dieses Webinar nicht verpassen!
Ihre Vorteile:
- Typische Fehler & Haftungsrisiken minimieren
- Strategische Vorteile nutzen: Verstehen Sie die Änderungen bei der Drittschuldnererklärung und nutzen Sie neue Möglichkeiten in der Forderungsvollstreckung.
- Praxisnahe Umsetzungstipps für eine effektive Vollstreckung
Dieses Webinar bietet Ihnen die Gelegenheit, sich ohne großen Zeitaufwand vorzubereiten und Ihr Wissen punktgenau aufzufrischen.
Zum 1.10.2026 tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weitgehend in Kraft. Mit dem Gesetzgeber endet schrittweise die bislang praktizierte „hybride Vollstreckung“ aus elektronischem Antrag und papiergebundenen Nachweisen. Zugleich kommen neue Zwangsvollstreckungsformulare, erweiterte Anforderungen im elektronischen Rechtsverkehr und bedeutsame Änderungen bei der Drittschuldnererklärung. Die Gesetzesmaterialien zeigen deutlich: Vollstreckungspraxis, Kanzleiorganisation und Formularanwendung müssen neu gedacht werden.
Wer kompetent und sicher handelt, verschafft sich einen klaren Vorsprung!
Die Inhalte des Webinars
1. Elektronische Vollstreckung statt Medienbruch
Vollstreckbare Ausfertigungen, Klauseln und weitere Vollstreckungsnachweise können künftig in deutlich erweitertem Umfang elektronisch übermittelt werden. Elektronischer Vollstreckungsauftrag, digitale Dokumentenübermittlung und neue Regeln zur Vollmachtsversicherung verändern die praktische Antragstellung somit grundlegend.
2. Neue Zwangsvollstreckungsformulare – neue Fehlerquellen
Die amtlichen Formulare, insbesondere für Gerichtsvollzieherauftrag und Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, werden erneut angepasst. Wer Formulare falsch ausfüllt, technische Vorgaben übersieht oder elektronische Anforderungen verkennt, riskiert Verzögerungen und Zurückweisungen.
3. Elektronischer Rechtsverkehr wird ausgeweitet
Für Rechtsanwälte, Behörden, Inkassodienstleister und weitere professionelle Verfahrensbeteiligte steigen die Anforderungen an elektronische Einreichung, sichere Übermittlungswege, Dateiformate und digitale Nachweise deutlich an. Die Digitalisierung wird vom optionalen Werkzeug zur praktischen Pflicht.&
4. Drittschuldnererklärung: Neue Inhalte und erweiterte Auskunftspflichten
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Änderungen bei der Drittschuldnererklärung. Inhalt, Reichweite und praktische Handhabung der Erklärung werden neu justiert. Für Banken, Arbeitgeber und sonstige Drittschuldner steigen damit die Anforderungen an die Prüfung und vollständige Auskunftserteilung – zugleich eröffnen sich für Gläubiger neue taktische Möglichkeiten bei der Forderungsvollstreckung.
Der Referent – mehr als 30 Jahre praktische Erfahrung!
Basierend auf mehr als 30 Jahren praktischer Erfahrung als Dipl. Rechtspfleger gibt Peter Mock seine Erkenntnisse an all diejenigen weiter, die sich täglich mit der Forderungsvollstreckung befassen müssen oder möchten. Aufgrund seiner langjährigen Dozententätigkeit ist er in der Lage, Ihnen diese schwierige Materie praxisnah zu vermitteln. Außerdem ist Dipl.-Rechtspfleger (FH) Peter Mock als Schriftleiter des IWW-Informationsdienstes "Vollstreckung effektiv" und „RVG professionell“ tätig. Er ist Mitherausgeber und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltsvereine, Reno-Vereinigungen sowie (Inkasso)Unternehmen und Banken.
Für wen ist dieses Webinar geeignet?
Dieses Online-Seminar richtet sich an alle Kanzleien sowie deren Mitarbeiter/-innen, die sich mit Zwangsvollstreckung befassen.
Kurz-Steckbrief
- Titel: Zwangsvollstreckung digital 2026 – neue Formulare, neue Pflichten, neue Risiken
- Format: Online-Webinar mit Chat-Fragemöglichkeit an den Referenten
- Referent: Peter Mock, Dipl.-Rechtspfleger (FH), Schriftleiter der IWW-Informationsdienste „Vollstreckung effektiv" und „RVG professionell", Autor des Online-Tools „Forderungsvollstreckung von A bis Z“, seit 1992 bundesweit als Dozent tätig
- Zielgruppe: Kanzleien sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit Zwangsvollstreckung befassen
- Thema: Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, tritt weitgehend zum 1.10.2026 in Kraft
- Termin: Dienstag, 15.09.2026, 10:00–15:30 Uhr, Online-Teilnahme
- Preis: 199,00 € je Teilnehmer, zzgl. 19 % USt
- Leistungsumfang: Online-Teilnahme, Fragen an den Referenten per Chat, Zusendung der Seminarunterlagen und Seminaraufzeichnung, Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ändert sich durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung?
Zum 1.10.2026 tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weitgehend in Kraft. Die bisher praktizierte „hybride Vollstreckung" aus elektronischem Antrag und papiergebundenen Nachweisen endet schrittweise. Gleichzeitig kommen neue Zwangsvollstreckungsformulare, erweiterte Anforderungen im elektronischen Rechtsverkehr und wesentliche Änderungen bei der Drittschuldnererklärung.
Welche Formulare sind von der Reform der Zwangsvollstreckung 2026 betroffen?
Insbesondere die amtlichen Formulare für den Gerichtsvollzieherauftrag sowie für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss werden angepasst. Wer die Formulare falsch ausfüllt oder elektronische Vorgaben übersieht, riskiert Verzögerungen und Zurückweisungen im Vollstreckungsverfahren.
Was ändert sich bei der Drittschuldnererklärung?
Inhalt, Reichweite und praktische Handhabung der Drittschuldnererklärung werden neu geregelt. Für Banken, Arbeitgeber und sonstige Drittschuldner steigen dadurch die Anforderungen an Prüfung und vollständige Auskunftserteilung. Gläubiger erhalten zugleich neue taktische Möglichkeiten in der Forderungsvollstreckung.
Wird die elektronische Übermittlung in der Zwangsvollstreckung ab 2026 zur Pflicht?
Die Digitalisierung entwickelt sich vom optionalen Werkzeug zur praktischen Pflicht. Für Rechtsanwälte, Behörden, Inkassodienstleister und weitere professionelle Verfahrensbeteiligte steigen die Anforderungen an elektronische Einreichung, sichere Übermittlungswege, Dateiformate und digitale Nachweise deutlich an.
Wann findet das Webinar statt und was kostet die Teilnahme?
Das Webinar findet am Dienstag, den 15.09.2026, von 10:00 bis 15:30 Uhr als Online-Teilnahme statt. Die Teilnahme kostet 199,00 € je Teilnehmer zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Im Preis enthalten sind die Online-Teilnahme, die Möglichkeit, Fragen per Chat direkt an den Referenten zu stellen, sowie die Zusendung der Seminarunterlagen.
Wer ist Peter Mock?
Peter Mock ist Dipl.-Rechtspfleger (FH) mit mehr als 30 Jahren praktischer Erfahrung in der Forderungsvollstreckung. Er ist Schriftleiter der IWW-Informationsdienste „Vollstreckung effektiv" und „RVG professionell" sowie Mitherausgeber und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Er ist auch der Autor des Online-Hilfsmittels „Forderungsvollstreckung von A bis Z“. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltsvereine, Reno-Vereinigungen sowie Inkassounternehmen und Banken.
Für wen ist das Webinar zur Zwangsvollstreckung digital 2026 geeignet?
Das Webinar richtet sich an alle Kanzleien sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit Zwangsvollstreckung befassen und sich auf die ab dem 1.10.2026 geltenden neuen Vorgaben vorbereiten möchten.