Was ändert sich:
Auch ohne nationales Umsetzungsgesetz verschärft sich die Rechtslage erheblich:
- Richtlinienkonforme Auslegung – Arbeitsgerichte werden das bestehende Entgelttransparenzgesetz ab dem Stichtag im Lichte der Richtlinie auslegen. Die ohnehin strenge Rechtsprechung – etwa die „Paarvergleich"-Entscheidung des BAG vom Oktober 2025 – wird sich weiter verschärfen.
- Neue faktische Pflichten – Erweiterte Auskunftsansprüche, verschärfte Beweislastregelungen und drohende Sanktionen betreffen Unternehmen unmittelbar.
- Handlungsdruck jetzt – Wer abwartet, riskiert Klagen, Nachzahlungen und Reputationsschäden.
Machen Sie sich fit mit unserem Webinar!
Nach dem Webinar sind Sie auf dem aktuellen Stand und wissen, was konkret zu tun ist:
- Aktuelle BAG-Rechtsprechung in Transparenzfällen
- Kernregelungen der Richtlinie – von Bewerbungsprozess über erweiterte Auskunftsansprüche bis zu Berichtspflichten und Beweislastumkehr
- Was ab dem 7. Juni 2026 gilt – auch ohne Umsetzungsgesetz
- Praktische Handlungsanleitungen für die Entwicklung objektiver, geschlechtsneutraler Entgeltkriterien
- Kommunikation mit Mitarbeitenden und Betriebsrat – rechtssicher und souverän
Inklusive Arbeitsmaterialien
Alle Teilnehmenden erhalten:
- Equal-Pay-Checkliste – speziell für kleine und mittelständische Unternehmen
- Leitfaden zur Umsetzung – Schritt für Schritt zur richtlinienkonformen Vergütungsstruktur
Fragen an den Referenten sind jederzeit möglich.
Der Referent
Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Weyand verfügt über mehr als 40 Jahre Berufserfahrung in unterschiedlichen Funktionen (Mitarbeiter Bundesarbeitsgericht, Universitätsprofessor, Gutachter, Rechtsanwalt) im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Steuerrecht. Seine Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und des Sozialrechts. Prof. Weyand ist zudem Autor und Herausgeber zahlreicher Fachbücher und Beiträge im Bereich des Arbeits- und des Sozialrechts.
Für wen ist dieses Webinar geeignet?
- (Fach-)Anwältinnen und Anwälte (Arbeitsrecht)
- Steuerberaterinnen und Steuerberater
- Personalleitungen und HR-Verantwortliche
- Geschäftsführungen mit Personalverantwortung