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Spezialreport: Der Corona-Familienbonus

Wem steht er zu? Was muss unterhaltsrechtlich beachtet werden?

Zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung gehört: Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus oder besser Familienbonus von 300 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro im September und Oktober 2020, gemeinsam mit dem laufenden Kindergeld.

In der anwaltlichen Beratung läuft natürlich sofort die Frage auf: „Wem steht dieser Kinderbonus zu?“ Gemeint sind die Fallgestaltungen der getrenntlebenden Eltern kindergeldberechtigter Kinder. Einer betreut, der andere zahlt – vom Bedarf wird das halbe Kindergeld abgezogen.

Aber auch der halbe Familienbonus? Dieser Frage geht für Sie unsere Familienrechts-Expertin und Fachanwältin für Familienrecht Martina Mainz-Kwasniok nach. Profitieren auch Sie davon und erhalten Sie jetzt im Spezialreport „Der Corona-Familienbonus“ Lösungen für Ihre Beratungstätigkeit.

Laden Sie jetzt kostenlos den Spezialreport „Der Corona-Familienbonus“ herunter!

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