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Mischnachlass: Was muss bei der Erbauseinandersetzung beachtet werden?

Besteht der Nachlass sowohl aus Privat - als auch aus Betriebsvermögen, so handelt es sich um einen sogenannten Mischnachlass. Dieser Umstand bringt eine Vielzahl an Besonderheiten mit sich, die es in der Mandatsbearbeitung zu beachten gilt. Insbesondere ist Vorsicht bei der Anwendung von § 16 Abs. 3 EStG in diesem Kontext geboten. Unsere Fachbeiträge passend zum Thema erläutern alle relevanten Gesichtspunkte und ermöglichen Ihnen eine erfolgreiche Fallbearbeitung.

Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

Mit dem Tode einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine Person (Alleinerbe) oder mehrere Personen (Erbengemeinschaft) unentgeltlich über. Dies ist der Grundsatz der Universalsukzession, die in § 1922 BGB normiert wird. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbengemeinschaft über und wird zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen. Die entstandene Erbengemeinschaft ist ein auf Auseinandersetzung angelegtes Rechtsgebilde. Fortbestand und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werfen vielfältige steuerliche Probleme auf. Verschaffen Sie sich mithilfe dieses Beitrags einen ersten Überblick über die Thematik. Klicken Sie hier.

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Erbauseinandersetzung über einen Mischnachlass

Gehören zu einem Nachlass sowohl Betriebs- als auch Privatvermögen, sind die nachstehenden Grundsätze zu beachten. Das Besondere an einer Erbengemeinschaft ist der Umstand, dass diese - anders als "normale" Personengesellschaften - nebeneinander Gewinn- und Überschusseinkünfte erzielen kann. Lesen Sie in diesem Fachbeitrag alles über die Sonderkonstellation einer Erbauseinandersetzung über einen Mischnachlass. Thematisiert werden die unentgeltliche Erbteilsübertragung, die Veräußerung eines Erbteils und die Realteilung mit, bzw. ohne Abfindung. Klicken Sie hier.

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Fachbeitrag: Realteilung

Im Rahmen der Erbauseinandersetzung über einen Mischnachlass spielt die Realteilung eine zentrale Rolle. Diese kann sowohl mit, als auch ohne Abfindungszahlungen vollzogen werden. Frischen Sie mit diesem Beitrag Ihr Fachwissen rund um die Realteilung auf und profitieren Sie davon vor allem Im Kontext des Mischnachlasses! Klicken Sie hier.

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Checkliste Testament

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