Die vorweggenommene Erbfolge hat eine erhebliche Bedeutung für die Nachlassgestaltung bei Betriebsinhabern. Dabei gibt es einige steuerliche Folgen, die Ihnen bekannt sein sollten, um bei der Nachlassplanung optimal beraten zu können. Insbesondere ist dabei zwischen voll- teil- und unentgeltlicher Übertragung zu unterscheiden. Die folgenden Fachbeiträge geben Ihnen - daran orientiert - was Sie zur Nachlassgestaltung bei der vorweggenommenen Erbfolge bei Betrieben steuerlich wissen müssen an die Hand. Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie, was es für die steuerlichen Folgen zu wissen gilt!
Der Begriff der vorweggenommen Erbfolge findet sich so nicht im Gesetz. Daher ist eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung und der Herleitung für eine umfängliche Beratung unerlässlich. Erfahren Sie in diesem Beitrag prägnant mehr über die Defintion und die Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge - insbesondere die Art und Weise, auf die eine Erbfolge auch tatsächlich vorweggenommen werden kann. Lesen Sie hier weiter!
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Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge stellt eines der bedeutsamsten Gestaltungsinstrumente dar. Allerdings gilt es auch hier steuerlich einiges zu beachten, um eine umfassende Beratung gewährleisten zu können. Dabei ist § 6 III EStG im Zusammenspiel mit §§ 13a und b ErbStG von zentraler Bedeutung. Im folgenden Fachbeitrag finden Sie sowohl eine allgemeine Beleuchtung dieser Vorschriften und den steuerlichen Folgen der unentgeltlichen Betriebsübertragung als auch ein praxisnahes Fall- und Rechenbeispiel. Erfahren Sie, worauf zu achten ist und wie sich die Übertragung steuerlich bestmöglich gestalten lässt in diesem Beitrag!
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Bei Schenkungen - also zwangsläufig auch bei Schenkungen als Werkzeug zur Vorwegnahme der Erbfolge - gibt es einiges zu beachten, um Fehler in Ihrer Beratung zu vermeiden. Ganz besonders fehlerträchtig ist dabei nicht nur die vorweggenommene Erbfolge bei Privatvermögen sondern auch bei Betriebsvermögen. Der Folgende Fachbeitrag gibt Ihnen eine Übersicht über die häufigsten Fehler im Schenkungssteuerrecht und wie Sie sie vermeiden können. Klicken Sie hier!
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Anders als bei der Übertragung von Privatvermögen gilt bei Betrieben die Einheitstheorie. Ob eine Übertragung teil- oder vollentgeltlich ist kann also enorm weitreichende steuerliche Konsequenzen haben. Dieser Beitrag zeigt, wie etwa bei bewusst niedrig angesetzten Kaufpreisen gemischte Schenkungen entstehen und wie sich dies steuerlich auswirkt. Gleichzeitig kann die teilentgeltliche Übertragung auch ein Werkzeug sein um steuerlich mitzugestalten. Anhand einer typischen Fallkonstellation zeigt Ihnen dieser Beitrag worauf zu achten ist und welche Konsequenzen auch kleine Unterschiede steuerlich haben können. Lesen Sie hier mit einem Klick weiter!
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Eine Möglichkeit die Erbfolge vorwegzunehmen ist die vollentgeltliche Übertragung des Betriebs. Diese Übertragung ist steuerpflichtig. Um ihr Mandat umfassend betreuen zu können sollten Sie über die steuerlichen Folgen der vollentgeltlichen Übertragung aufklären. Lesen Sie in diesem Fachbeitrag nach welche Steuern anfallen könnten und wie diese zu berechnen sind.
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Häufig erfolgt eine Übertragung von Vermögen im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge im Gegenzug zum Versprechen von Versorgungsleistungen. Wie ist diese Gegenleistung nun aber einzuordnen? Welche Rolle spielt hierbei die Änderung des JStG? Welche Steuern könnten anfallen und in welcher Höhe? Lesen Sie in diesem Beitrag, was Sie zu den steuerlichen Folgen der Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen wissen müssen!
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