Die Erbschaftsteuer beim Erbfall mit Auslandsbezug

Der Erbfall mit Auslandsberührung führt aus deutscher Sicht häufig zu einer Doppelbesteuerung, weil er sich mit einer Steuerpflicht in einem anderen Land überschneidet. Diese Doppelbesteuerung kann allerdings in einigen Fällen vermieden werden. Wenn Sie einen Mandanten in Erbsachen betreuen sollten Sie sich frühzeitig mit den steuerlichen Folgen auseinandersetzen um eine optimale Beratung gewährleisten zu können. Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie mehr! 

Die persönliche Erbschaftsteuerpflicht bei bestehendem Auslandsbezug - erfahren Sie hier mehr!

Am Anfang einer steuerrechtlichen Beratung bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug steht zunächst die Frage nach der Steuerpficht. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG besteht eine unbeschränkte persönliche Erbschaftsteuerpflicht in den Fällen, in denen entweder der Erblasser oder der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Inländer ist. Als Inländer gelten alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ErbStG). Allerdings ist neben der unbeschränkten persönlichen Erbschaftssteuerpflicht auch die beschränkte und die unbeschränkte erweiterte Erbschaftsteuerpflicht beachtlich. Erfahren Sie in diesem Beitrag was Sie für eine optimale Beratung wissen sollten und lesen Sie hier weiter! 

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Was Sie zur Erbschaftsteuer-DBA wissen müssen!

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann es durch eine bestehende Steuerpflicht zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen. Zur Beseitung dieser Doppelbesteuerung hat die Bundesrepublik mit einigen anderen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Klicken Sie hier und erfahren Sie in diesem prägnanten Beitrag was Sie zum Erbschaftsteuer DBA wissen müssen! 

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Der Stand der derzeitigen DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern - ein kurzer Überblick

Anders als etwa bei Ertrag- und Einkommensteuer gibt es nur wenige Erbschaftsteuer DBA. Notwendig zu wissen ist, mit welchen Nationen ein Erbschaftsteuer-DBA vorliegt. Erfahren Sie mit dieser kurzen Übersicht mit welchen Ländern ein Abkommen geschlossen wurde und mit welchen dies in Planung ist. Außerdem erfahren Sie hier ab wann das jeweilige DBA Anwendung findet. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!

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Die Anrechnung ausländischer Steuern bei Fehlen eines Erbschaftsteuer-DBA

Aufgrund der nur geringen Anzahl an Ländern mit denen ein Erbschaftsteuer DBA geschlossen wurde lässt sich oft eine Doppelbesteuerung nicht vermeiden. Um diese unter Umständen harte Folge einseitig abzumildern sieht der § 21 ErbStG eine Möglichkeit vor ausländische Steuern anzurechnen. Nach dieser durchaus komplexen Vorschrift kann die ausländische auf die inländische Steuer auf Antrag angerechnet werden. In diesem Fachbeitrag finden Sie eine Erläuterung dieser Vorschrift und ihrer Voraussetzungen. Klicken Sie hier! 

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Fallbeispiele zur Erbschaftsteuerpflicht mit Auslandsbezug

In diesem Fachbeitrag finden Sie übersichtliche, an der Praxis orientierte Fallbeispiele zur Verdeutlichung der Berechnung und der Voraussetzungen der Erbschaftsteuerpflicht bei Fällen mit Auslandsbezug. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!

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Checkliste Testament

Mit dieser Checkliste haken Sie Schritt für Schritt die relevanten Prüfpunkte bei der Testamentsgestaltung ab.

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