Erbrecht für Anwälte: Parentel- & Gradualsystem

Das gesetzliche Erbrecht spielt in der Praxis eine große Rolle. Selbst bei Mandanten, die eine Verfügung von Todes wegen haben, sollte es in eine umfangliche Beratung eingebunden werden, um über Pflichtteilansprüche und die gesetzliche Ausgangslage aufzuklären. Dabei gilt bis zur dritten Erbordnung grundsätzlich das Parentelsystem, also die Unterteilung nach Stämmen vom Elternteilen ausgehend. Ab der vierten Erbordnung gilt allerdings das Gradualsystem, also die Bestimmung des Erben anhand des Grads des Verwandtschaft. Erfahren Sie in diesen Beiträgen, was Sie als Steuerberater oder Rechtsanwalt für Ihre Beratung über das gesetzliche Erbrecht und insbesondere die Bedeutung des Parentel- und Gradualsystems für die Praxis wissen müssen!

Die gesetzliche Erbfolge - welche Bedeutung hat sie?

Die gesetzliche Erbfolge ist nachrangig. Sie tritt nur ein, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Trotzdem sollte sie gerade bei der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden, denn sie bestimmt die erbrechtliche Ausgangslage eines Erblassers, die Anlass für seinen Wunsch nach Gestaltung sein kann. Zudem knüpft das Pflichtteilsrecht an die gesetzliche Erbfolge an. Außerdem könnte die gesetzliche Erbfolge auch bereits den Interessen des Erblassers entsprechen. Für alle Erblasser, die voraussichtlich Pflichtteilsberechtigte hinterlassen werden, ist es daher empfehlenswert, das Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen. Das gilt somit selbstverständlich auch für denjenigen, der den künftigen Erblasser oder auch den Erben rechtlich berät. Erfahren Sie in diesem Beitrag welche Bedeutung die gesetzliche Erbfolge hat. Klicken Sie hier!

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Die Verwandtschaft als Grundlage für die gesetzliche Erbfolge

Grundlegend für die gesetzliche Erbfolge ist die Verwandtschaft. Die Verwandtschaft wird dabei nach dem Familienrecht beurteilt. Danach sind Personen miteinander verwandt, wenn die eine von der anderen abstammt oder wenn beide von derselben dritten Person abstammen (vgl. § 1589 BGB). Um erbrechtlich beraten zu können bezüglich der gesetzlichen Erbfolge müssen Sie dies bestimmen können. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die familienrechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse. Klicken Sie hier!

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Grundsätze des Verwandtenerbrechts: Parentel- oder Gradualsystem?

Das Erbrecht kennt zahlreiche Grundsätze, die je nach Verwandtschaftsverhältnis angewandt oder miteinander kombiniert werden. Die Beerbung erfolgt etwa nach Ordnungen, die auf dem Elternteil beruhen (Parentelsystem). Den Gegensatz hierzu bildet das Gradualsystem, wonach die Nähe der Verwandtschaft mit dem Erblasser maßgeblich ist. Das Gradualsystem verdrängt ab der vierten Ordnung das Parentelsystem. Erfahren Sie in diesem Beitrag was es für Sie als Anwalt oder Steuerberater über das Parentel- und Gradualsystem zu wissen gibt! Klicken Sie hier! 

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Die erbrechtliche Lage nichteheliche Kinder früher und heute!

Nichteheliche Kinder sind nach ihrer Mutter schon immer pflichtteilsberechtigt. Der Gesetzgeber und auch Gerichte haben sich mit einer Anerkennung eines Erbrechts aller nichtehelichen Kinder nach ihrem rechtlichen Vater erstaunlicherweise allerdings lange schwergetan. Erst durch das am 15.04.2011 beschlossene Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder wurde die bisher bestehende Ungleichbehandlung rückwirkend beseitigt. Klicken Sie hier und erfahren Sie alles was Sie für die Praxis über die frühere und aktuelle erbrechtliche Lage des nichtehelichen Kindes wissen müssen!

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Checkliste Testament

Mit dieser Checkliste haken Sie Schritt für Schritt die relevanten Prüfpunkte bei der Testamentsgestaltung ab.

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