Für die optimale Mandatsbetreuung bei Fragen der steuerlichen Folgen einer vorweggenommenen Erbfolge ist es dringend geboten sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Vorwegnahme einer Erbfolge und insbesondere den teilweise stark auseinanderfallenden steuerlichen Folgen für Ihre Mandanten auseinanderzusetzen. Die nachfolgenden Fachbeiträge zeigen Ihnen Allgemeines zur vorweggenommenen Erbfolge, die häufigsten Fehler bei der unentgeltlichen Übertragung und die steuerlichen Folgen bei unentgeltlicher, teilentgeltlicher oder entgeltlicher Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommen Erbfolge. Lesen Sie hier mehr dazu!
Der Begriff der vorweggenommen Erbfolge fällt so an keiner Stelle im Gesetz. Daher Ist eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung des Instituts und der Herleitung für eine umfängliche Beratung unerlässlich. Erfahren Sie in diesem Beitrag prägnant mehr über die Defintion und die Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge - insbesondere die Art und Weise, auf die eine Erbfolge auch tatsächlich vorweggenommen werden kann.
Mehr erfahren
Die Schenkung ist wohl der Regelfall der vorweggenommenen Erbfolge. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Privatvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gibt es allerdings steuerlich einiges zu beachten. Wie wirkt sich die unentgeltliche Übertragung auf die Grunderwerbsteuer, die Schenkungsteuer oder die Einkommensteuer aus? Kann auch die Übertragung gegen Versorgungsleistungen als unetgeltlich gesehen werden? Erfahren Sie in diesem Beitrag am Beispiel einer Immobilie mehr darüber!
Mehr erfahren
Bei Schenkungen - also zwangsläufig auch bei Schenkungen als Mittel zur Vorwegnahme der Erbfolge - gibt es einiges zu beachten, um Fehler in Ihrer Beratung zu vermeiden. Ganz besonders fehlerträchtig ist dabei die vorweggenommene Erbfolge von Privatvermögen. Der Folgende Fachbeitrag gibt Ihnen eine Übersicht über die häufigsten Fehler im Schenkungssteuerrecht und wie Sie sie vermeiden können!
Mehr erfahren
Im folgenden Beitrag finden Sie eine Erläuterung zu den steuerlichen Folgen bei vollentgeltlicher Übertragung von Privatvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge! Insbesondere ist das wichtig, wenn Immobilien an nahe Angehörige veräußert werden, denn eine entgeltliche Übertragung wird hier nicht ohne Weiteres auch als vollentgeltlich angenommen. Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie näheres!
Mehr erfahren
Es verbleibt schließlich noch der Mittelweg: die teilentgeltliche Übertragung von Vermögen in der vorweggenommenen Erbfolge aber wie sieht die steuerliche Lage dabei aus? Wie wirken sich Verbindlichkeiten steuerlich aus, die im Gegenzug übernommen werden? Was folgt, wenn am übertragenen Gegenstand Nutzungsrechte bestellt werden? Welche Folge haben Ausgleichszahlungen, Gleichstellungsgelder oder Abstandszahlungen? Machen Versorgungsleistung, die im Gegenzug erbracht werden die Übertragung zu einer teilentgeltlichen? Erfahren Sie hier, was Sie zu den steuerlichen Folgen, wenn die zu erbringende Gegenleistung hinter dem übertragenen Vermögenswert zurückbleibt wissen müssen!
Mehr erfahren