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Spezialreport: "DSGVO-Abmahnung? So wehren Sie sich!"

Wie Sie sicher mitbekommen haben, ist die deutsche Gerichtswelt ordentlich in Bewegung. Sind DSGVO-Verstöße auf Webseiten durch Wettbewerber abmahnfähig oder nicht? Momentan gibt es darauf nur eine Antwort: Es besteht nach den widersprüchlichen Entscheidungen des LG Würzburg, LG Bochum sowie des OLG Hamburg allerhöchste Rechtsunsicherheit! Wehren können Sie sich gegen eine DSGVO-Abmahnung nur, indem Sie

  • proaktiv handeln und Ihre Internetseiten absolut DSGVO-konform aufsetzen
  • oder, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sich mit den richtigen Argumenten einrüsten und zur Wehr setzen – auf keinen Fall sollten Sie unbedacht eine Unterlassungserklärung unterschreiben!

Die gute Nachricht: Als Leser von Deubner-Recht.de bekommen Sie jetzt ein Schutzschild an die Hand, mit dem Sie sich rundum absichern. Mit diesem Spezialreport erhalten Sie folgende Inhalte:

  1. Abmahnbarkeit unter der DSGVO“ – eine brandaktuelle Analyse der Rechtsprechung zum Thema mit konkreten Handlungsempfehlungen für Sie.
  2. Handlungsempfehlungen „So mache ich meine Webseite abmahnsicher“.
  3. Checkliste „Pflichtinhalte der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite“.
  4. Mandatssituation „Abmahnung wegen einer fehlerhaften Datenschutzerklärung auf der Webseite? So setzen Sie sich zur Wehr!“ 

Laden Sie jetzt unseren Spezialreport DSGVO-Abmahnung kostenlos herunter!

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