Europäische Datenschutzgrundverordnung: Neue Anforderungen für die Rechtsanwaltskanzlei

Der Stichtag 25.5.2018 kommt mit großen Schritten näher. Zu diesem Datum tritt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Als Berufsgeheimnisträger sind Rechtsanwälte deshalb besonders gefordert: Eine gewissenhafte Vorbereitung ist oberstes Gebot, um die Kanzlei auf die neuen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben einzustellen. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.

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Auf dieser Seite bündeln wir deshalb nützliche Downloads und hilfreiche Artikel rund um das Thema „DSGVO-Umsetzung in der Kanzlei“ für Sie.

 


Artikel

Personenbezogene Daten im Kanzleialltag

Ob bewusst oder nicht: Im Kanzleialltag werden jede Menge personenbezogene Mandantendaten erhoben, miteinander verknüpft, abgespeichert und ausgewertet.

Um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sicherzustellen muss gerade deshalb den neuen Regelungen durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Rechtsanwaltskanzleien eine herausragende Bedeutung zukommen. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!

 


Artikel

Das Verzeichnis über Datenverarbeitung

Werden personenbezogene Daten in einem Unternehmen verarbeitet, so muss künftig darüber in einem sogenannten „Verzeichnis über Datenverarbeitungstätigkeiten“ buch geführt werden. Diese Pflicht betrifft auch Anwaltskanzleien.

Wie Sie ein solches Verzeichnis zu erstellen ist und welche Inhalte es konkret umfassen muss, erfahren Sie im folgenden Artikel. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!

 


Artikel

Der Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei

Zwar vermeidet die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung es, konkrete Aufgaben für einen Datenschutzbeauftragten in der Rechtsanwaltskanzlei festzulegen. Sie sieht jedoch eine Reihe an Pflichten für ihn, die er beachten muss. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr!

 


Artikel

Auftragsdatenverarbeitung im Kanzleialltag

Entschließt sich eine Kanzlei dazu, einzelne datenverarbeitende Tätigkeiten an einen Dritten abzugeben, so liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor.

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung sieht hierzu eine ganze Reihe an neuen rechtlichen, organisatorischen und technischen Erfordernissen vor, die erfüllt sein müssen. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr!

 

 


 Artikel

Maßnahmen zur Datensicherheit in der Kanzlei

Datensicherheit ist nicht nur eine Frage der IT, sondern beginnt bereits auf einer organisatorischen Ebene in der Kanzlei. Durch ein DSGVO-konformes Konzept werden eventuelle Datenschutzrisiken frühzeitig erkannt und durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen vorgebeugt. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr!

 


Verordnung im Volltext

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Klicken Sie hier für die Volltextansicht.

 


Deutsches Umsetzungsgesetz

Durch die Neufassung des BDSG im DSAnpUG-EU (Datenschutz-Anpassungsgesetz, Stand: 24.02.2017) wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung im deutschen Recht umgesetzt. Klicken Sie hier für die Volltextansicht.

 


Synopse

Die (inoffizielle) Synopse des Bayerischen Landesamts für DatenschutzAufsicht zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung dokumentiert das Gesetzgebungsverfahren. Klicken Sie hier für eine Volltextansicht.

Spezialreport DSGVO-Abmahnung 2019

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Spezialreport zur DSGVO 2018

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