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Spezialreport „Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert: Das gilt am Steuer!“

Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen vor - Änderung der FeV zum 1. April 2024 - Worauf Sie Ihre Mandanten jetzt hinweisen sollten

Seit Jahren wird in der Fachwelt darüber gestritten, ob der Grenzwert für verbotenes Fahren unter Cannabiseinfluss richtig oder zu niedrig angesetzt ist. Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis regelt nun, dass das Verkehrsministerium (neue) THC-Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt.

Erste Ergebnisse liegen vor, die FeV wurde bereits zum 1. April 2024 reformiert. Als Anwalt/ Anwältin interessiert Sie, was sich damit wirklich im Straßenverkehrsrecht ändert. Unser Autor Felix Koehl, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und Experte u.a. für Straßenverkehrsrecht, informiert Sie in diesem Gratis-Spezialreport umfassend – künftige Aktualisierungen wegen weiterer zu erwartender Gesetzesänderungen erhalten Sie ebenfalls kostenlos über unseren Newsletter.

Laden Sie jetzt kostenlos den Spezialreport „Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert: Das gilt am Steuer!“  herunter - Stand April 2024!

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