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Checkliste: Ist Ihre Kanzlei bereit für Art. 50 KI-VO?

Ab dem 2. August 2026 gelten nach Art. 50 der KI-Verordnung neue Transparenzpflichten - Prüfen Sie jetzt, ob Sie bereit sind.

Die Pflichten gelten ab dem 2. August 2026 unmittelbar – und zwar für den Einsatz von

  • KI-Chatbots in der Mandantenkommunikation,
  • KI-gestützt erstellten Texten sowie
  • Bildern, Videos und Audioinhalten.

Mit unserer kostenlosen Ein-Seiten-Checkliste prüfen Sie in wenigen Minuten, wo Ihre Rechtsanwaltskanzlei heute steht und was bis zur Frist noch zu tun ist. Wer heute schon KI-Chatbots oder KI-gestützte Inhalte einsetzt, sollte jetzt prüfen, statt erst im August zu reagieren.

Laden Sie die Checkliste Art. 50 KI-VO jetzt kostenlos herunter!

 

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