Die Familiengesellschaft ist ein häufiges und nützliches Werkzeug zur Regelung einer Unternehmensnachfolge, um das Familienvermögen dauerhaft in der Familie zu halten. Es gibt also außersteuerlich gute Gründe, um eine Familiengeselschaft zu gründen. Aber auch in steuerlicher Hinsicht kann Sie sich positiv auswirken. Als Anwalt sollten Sie für eine umfassende Mandatsbetreuung sowohl über die steuerlichen als auch die nicht-steuerlichen Vorteile Bescheid wissen! Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie allgemeines über die Familiengesellschaft und insbesondere wo die steuerlichen Vorteile liegen aber auch welche Gründe abseits einer steuerlich geringeren Belastung für eine Familiengesellschaft sprechen können!
Die Familiengesellschaft ist eine häufig anzutreffende Erscheinungsform in der Gestaltungsberatung. Sie kann ein Werkzeug zur Unternehmensnachfolgeregelung sein. Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einer Familiengesellschaft (auch Familienpool oder Familienvermögensgesellschaft genannt) ist ein effizientes und flexibles Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Mit der Gründung einer Familiengesellschaft kann man zudem eine Reduzierung der Steuerlast erreichen. Gleichzeitig stellt sie auch ein Mittel für die vorweggenommene Erbfolge dar. Dieser Fachbeitrag gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Nötigste, was es über die Familiengesellschaft zu wissen gilt: Die Definition und ihren Zweck! Klicken Sie hier!
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Als Gesellschaftsform einer Familiengesellschaft kommen allerlei Rechtsformen in Betracht: Möglich wäre eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 BGB (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine GmbH & Co. KG, eine offene Handelsgesellschaft (OHG) und viele weitere. Die KG ist dabei die in der Vergangenheit wohl am häufigsten gewählte Rechtsform. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine kompakte Übersicht für die möglichen Rechtsformen und die jeweiligen Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
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Die Gründung einer Familiengesellschaft bietet sich zunächst aus steuerrechtlichen Gründen an. Durch die Familiengesellschaft werden Erträge und Wertzuwächse auf mehrere Personen, insbesondere aus der Kinder- und Enkelgeneration, verteilt und verlagert. Die steuerlichen Vorteile ergeben sich dabei primär in ertragssteuerlicher und in schenkungs- bzw. erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht. Allerdings kann es für die Gründung einer Familiengesellschaft auch außersteuerliche Motive geben. Dieser Beitrag klärt Sie über die steuerlichen -aber auch außersteuerlichen- Gründe für eine Familiengesellschaft auf! Klicken Sie hier und lesen Sie mehr zu den Vorteilen dieses Instituts!
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Was bei der Gründung einer Familiengesellschaft nicht übersehen werden darf sind die schenkungssteuerlichen Aspekte. Wird eine Familiengesellschaft gegründet, und erhalten Angehörige Kapitalanteile unentgeltlich übertragen, so liegt eine Schenkung vor. Dies kann eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden darstellen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Schenkung ist ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis, durch das der Schenker aus seinem Vermögen einem anderen unentgeltlich etwas zuwendet. Die Schenkung i.S.d. ErbStG geht aber über den zivilrechtlichen Schenkungsbegriff insofern hinaus, als keine Einigung über die Unentgeltlichkeit erzielt werden muss, sondern der subjektiv einseitige Wille des Schenkers zur Unentgeltlichkeit ausreicht (vgl. R E 7.1 Abs. 1 ErbStR 2019). Lesen Sie hier mehr zu den schenkungssteuerlichen Aspekten bei der Gründung einer Familiengesellschaft!
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