Der Unternehmenskauf bekommt im Hinblick auf die vermehrte Tätigkeit von Finanzinvestoren und den demografischen Wandel eine immer weiter steigendende Bedeutung für Unternehmen und somit auch für Ihre rechtsberatende Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Steuerberater. Im zeitlichen Umfeld rund um den Erwerb oder die Veräußerung eines Unternehmens kann es allerdings auch zu Hindernissen kommen. Ein Solches stellt insbesondere die Situation dar, wenn kurz nach Abschluss des Unternehmenskaufvertrags das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wird. In den folgenden Beiträgen finden Sie Fachbeiträge zu dieser Problemstellung, den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Unternehmenskauf im Allgemeinen. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Ein Unternehmen ist ein sich ständig veränderndes Zusammenspiel von u.a. materiellen und immateriellen Sachen und Rechten. Parallel zur Unternehmensgründung, teils auch als Alternative dazu und unter Berücksichtigung der in letzter Zeit verstärkten Tätigkeit von Finanzinvestoren bekommt die Thematik der Unternehmungsnachfolge durch Unternehmenskauf zunehmend Bedeutung für die rechtsberatende Praxis. Verstärkt wird das durch die große Zahl an Betrieben, die derzeit oder in naher Zukunft eine Nachfolge durchführen müssen: Schätzungen zufolge stehen in Deutschland jährlich in fünfstelliger Zahl Familienunternehmen zur Nachfolge an. Die Bedeutung des Unternehmenskaufs ist also für Ihre rechtsberatende Tätigkeit nicht zu unterschätzen. Erhalten Sie mit diesm Fachbeitrag einen Überblick über die Grundlagen des Unternehmenskaufs. Klicken Sie hier!
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Im Hinblick auf die Übertragung eines Unternehmens besteht die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen der Umsetzungsart durch Übertragung der Anteile (Share Deal) oder durch Übertragung der Wirtschaftsgüter (Asset Deal). Beide Alternativen haben jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für den Verkäufer, weshalb steuerliche Aspekte für die Wahl meist ausschlaggebend sind. Im folgenden Fachbeitrag finden Sie eine Darstellung dieser steuerlichen Gesichtspunkte und darüber hinaus zudem etliche rechtliche und betriebswirtschaftliche Gesichtpunkte die bei der Entscheidung, ob ein Share- oder Asset Deal im Allgemeinen zu raten ist leitend sein können. Klicken Sie hier und lesen Sie mehr!
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Der Asset Deal ist die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, wobei nicht der Rechtsträger des Unternehmens Objekt des Eigentümerwechsels ist, sondern alle oder einzelne Aktiva und Passiva je gesondert, in Singularsukzession (Einzelrechtsnachfolge), vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen. Der Asset Deal hat gegenüber dem Share Deal unterschiedliche Konsequenzen für Veräußerer und Erwerber unter steuerlichen, anderen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Der folgende Fachbeitrag gibt Ihnen einen Überblick über die maßgeblichen allgemeinen Gesichtspunkte des Asset Deals. Lesen Sie hier weiter!
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Abschluss und Durchführung des Unternehmenskaufvertrags können in vielfacher Hinsicht behindert sein. Erhebliche Hindernisse insolvenzrechtlicher Art entstehen etwa, wenn kurz nach Abschluss des Unternehmenskaufvertrags das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wird. Geschieht das noch vor dem dinglichen Rechtsübergang der verkauften Wirtschaftsgüter oder Anteile, kann die Rechtsnachfolge schon daran scheitern, dass der Insolvenzverwalter aufgrund seines Wahlrechts nach § 103 Abs. 2 InsO die Erfüllung des Rechtsgeschäfts ablehnt. Erfolgt eine Insolvenzeröffnung aber nach Vollzug der Unternehmensnachfolge besteht das Risiko einer Anfechtung. Besonders gefährdet ist der Asset Deal, wenn eine Insolvenz im Raum steht. Erfahren Sie hier warum und welche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
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