Der Unternehmenskauf stellt eine für die rechtsberatende und unternehmerische Praxis in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzende und im Hinblick auf die anstehenden Unternehmsnachfolgen in Deutschland sowie die gestiegene Tätigkeit von Finanzinvestoren in seiner Bedeutung sogar noch wachsende Aufgabe dar. Im Grundsatz gelten dabei für die Form keine über die BGB Grundsätze hinaus gehenden Regelungen. Stellenweise werden allerdings sowohl Formzwänge also auch Registereintragungs- und Anmeldeúngspflichten und generelle Anzeige-, Anmeldungs- und Mitteilungspflichten relevant. Beugen Sie unnötigen Fehlern in Ihrer Rechtsberatung vor und verschaffen Sie sich mit diesen Beiträgen einen Überblick über die Formzwänge und die Pflichten rund um den Unternehmenskauf!
Ein Unternehmen ist ein sich ständig veränderndes Zusammenspiel von u.a. materiellen und immateriellen Sachen und Rechten. Parallel zur Unternehmensgründung, teils auch als Alternative dazu und unter Berücksichtigung der in letzter Zeit verstärkten Tätigkeit von Finanzinvestoren bekommt die Thematik der Unternehmungsnachfolge durch Unternehmenskauf zunehmend Bedeutung für die rechtsberatende Praxis. Verstärkt wird das durch die große Zahl an Betrieben, die derzeit oder in naher Zukunft eine Nachfolge durchführen müssen: Schätzungen zufolge stehen in Deutschland jährlich in fünfstelliger Zahl Familienunternehmen zur Nachfolge an. Die Bedeutung des Unternehmenskaufs ist also für Ihre rechtsberatende Tätigkeit nicht zu unterschätzen. Erhalten Sie mit diesem Fachbeitrag einen Überblick über die Grundlagen des Unternehmenskaufs. Klicken Sie hier!
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Grundsätzlich kann ein Unternehmenskaufvertrag - wie jeder andere Vertrag über eine Sache oder eine Sachgesamtheit - aufgrund der herrschenden Privatautonomie formfrei geschlossen werden. Es gibt allerdings Situationen in denen dennoch ausnahmsweise ein Formzwang greifen kann. Erfahren Sie in diesem prägnanten Beitrag die wichtigsten Situationen in denen Formzwang herrscht und worauf Sie achten müssen! Klicken Sie hier und lesen Sie mehr!
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Ein Unternehmenskauf erfordert regelmäßig eine Reihe von Registeranmeldungen und Registereintragungen. Hier gilt es alle nötigen An- und Ummeldungen sowie Eintragungen sorgfältig zu prüfen und vorzunehmen um späteren Probleme vorzubeugen. Erfahren Sie in dieser kurzen Übersicht alle notwendigen Registereintragungen und Anmeldungen an die Sie denken müssen! Klicken Sie hier!
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Die tatsächliche Umsetzung eines Unternehmenskaufvertrags geht regelmäßig mit einer Reihe von Anzeige-, Mitteilungs- und Anmeldepflichten einher. Dies gilt speziell für Transaktionen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften. In diesem Fall sind insbesondere auch Mitteilungspflichten einzuhalten. In diesem kurzen Beitrag finden Sie die wichtigsten Anzeige- Mitteilungs- und Anmeldepflichten die Sie keinesfalls vergessen sollten! Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
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