Die Aufgaben des Verwaltungsbeirats im WEG: Kompakte Zusammenfassung aller Infos für Sie als Anwalt

Unterstützung und Überwachung des Verwalters, Überprüfung von Abrechnung und Wirtschaftsplan, Vertretung der Gemeinschaft und mehr: Den Verwaltungsbeirat und dessen Vorsitzenden treffen zahlreiche Pflichten nach dem WEG. Damit Sie als Anwalt rundum informiert sind und so die optimale Vertretung Ihrer Mandanten sicherstellen, haben wir auf der folgenden Themenseite kompakt alle relevanten Inhalte für Sie zusammengefasst! Neben allen Informationen über die Aufgaben des Verwaltungsbeirats finden Sie hier praktische Checklisten zum Download, die Sie sofort in Ihrem Mandat verwenden können. Lesen Sie bis zum Schluss!

 

Unterstützung und Überwachung des Verwalters als Aufgabe des Verwaltungsbeirats

Gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG hat der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchührung seiner Aufgaben zu unterstützen, wobei der Verwaltungsbeirat lediglich eine vorbereitende und beratende Funktion hat. Aber auch die Überwachung des Verwalters zählt zur Aufgabe des Verwaltungsbeirats. Wie wird diese Überwachung konkret durchgeführt? Welche Befugnisse hat der Verwaltungsbeirat zur Erfüllung seiner Aufgaben? Wie haftet der Verwaltungsbeirat, wenn er seinen Aufgaben nicht nachkommt? Hier finden Sie die Antworten!

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Aufgabe des Verwaltungsbeirats: Überprüfung von Abrechnung und Wirtschaftsplan sowie Stellungnahme

Der Verwaltungsbeirat hat gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG die Aufgabe und Verpflichtung, den Wirtschaftsplan und die Abrechnung zu überprüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen. Wie weit reicht diese Prüfpflicht? Inwiefern hat sie sich durch die WEG-Reform verändert? Erfahren Sie in unserem Fachbeitrag, was alles bei der Überprüfung von Abrechnung und Wirtschaftsplan sowie der diesbezüglichen Stellungnahme durch den Verwaltungsbeirat zu beachten ist! Außerdem können Sie hier unsere praktischen Checklisten für die Überprüfung der Jahresabrechnung und die Stellungnahme des Verwaltungsbeirats gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG downloaden!

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Wichtige Aufgabe: Einberufung der Versammlung durch den Verwaltungsbeirat

Unter welchen Voraussetzungen ist es Aufgabe des Verwaltungsbeirats, die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen? Wer ist zur Einberufung berechtigt und verpflichtet, wenn kein Verwaltungsbeiratsvorsitzender bestimmt ist? Klicken Sie hier, um alle Informationen über die Aufgabe der Einberufung der Versammlung durch den Verwaltungsbeirat zu erhalten!

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Unterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden unter das Versammlungsprotokoll

Die relevanten Details über die Aufgabe der Unterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden unter das Versammlungsprotokoll finden Sie hier! Lesen Sie weiter!

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Aufgabe des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats: Die Vertretung der Gemeinschaft

Aufgabe des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats (oder einen durch Beschluss dazu ermächtigten Wohnungseigentümer) ist es außerdem, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter zu vertreten. Welche Kompetenzen hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats bei der Vertretung der Gemeinschaft und was müssen Sie sonst noch wissen? Lesen Sie weiter!

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Diese weiteren durch Beschluss oder Vereinbarung auf den Verwaltungsbeirat übertragenen Aufgaben müssen Sie kennen!

Sanierung des Gemeinschaftseigentums, Verwalterwahl, Aushandeln und Abschließen des Verwaltervertrags und mehr: Hier finden Sie, was Sie über weitere durch Beschluss oder Vereinbarung auf den Verwaltungsbeirat übertragene Aufgaben wissen müssen!

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Alles was Sie zum neuen Zertifizierten Verwalter wissen müssen auf einen Blick!

In welchen Fällen muss ein zertifizierter Verwalter bestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung? Und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregeln?

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Spezialreport Jahresabrechnung

Leitfaden zum Anspruch der Gemeinschaft gegen den Verwalter auf Jahresabrechnung – inkl. HeizkostenV 2022 und neuer Informationspflichten.

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Checkliste GEIG

Das GEIG kann schnell zur unübersichtlichen Materie werden. In der vorliegenden Checkliste werden zahlreiche Prüfpunkte deshalb kurz und knapp thematisiert und geklärt!

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