
Mit der Funktion „Bevorzugte Quellen“ bestimmen Sie selbst, welche Medien Google Ihnen zuerst zeigt. Legen Sie deubner-recht.de mit einem Klick als Quelle fest – und finden Sie unsere Praxisbeiträge schneller, wenn es darauf ankommt.
Neues Urteil des BAG, geänderte Gebühren im RVG, eine Gesetzesänderung im Familienrecht: Wer bei Google nach aktuellen Rechtsthemen sucht, bekommt eine Flut von Treffern. Ratgeberportale, Pressemeldungen und Foren stehen dort gleichberechtigt neben fundierter Fachinformation. Für Ihre Mandatsarbeit kostet das Zeit.
Google bietet dafür eine Lösung: Unter „Bevorzugte Quellen“ können Sie festlegen, welche Medien Ihnen im Bereich „Schlagzeilen“ bevorzugt angezeigt werden. Andere Quellen verschwinden dadurch nicht – Ihre Auswahl wird nur gezielt hervorgehoben.
Was Sie davon haben
Wenn Sie deubner-recht.de als bevorzugte Quelle wählen, zeigt Google Ihnen unsere Inhalte häufiger und weiter oben:
- Praxisbeiträge für Ihr Mandat – von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung, mit Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Baurecht, Strafrecht und Verkehrsrecht
- Aktuelle Rechtsprechung – eingeordnet für die anwaltliche Praxis, nicht für Laien
- Kostenrecht und Kanzleiführung – RVG-Fragen, Kanzleimarketing und der Einsatz von KI in der Kanzlei
- Hinweise auf Online-Seminare zu den Themen, die Sie gerade beschäftigen
Die Einrichtung dauert wenige Sekunden und ist kostenlos. Sie können die Einstellung jederzeit wieder ändern.
Anleitung
Der schnellste Weg: ein Klick, ein Haken
- Klicken Sie auf den Button „Deubner Recht bei Google bevorzugen“. Es öffnet sich die Google-Seite „Quelleneinstellungen“, auf der deubner-recht.de bereits gesucht ist.
- Melden Sie sich bei Ihrem Google-Konto an, falls Sie es noch nicht sind.
- Setzen Sie den Haken neben deubner-recht.de.
- Fertig – Google speichert die Auswahl automatisch. Sie können den Tab einfach schließen.
Alternativ: direkt in der Google-Suche
- Suchen Sie bei Google nach einem aktuellen Rechtsthema, z. B. „Mindestlohn 2027“.
- Klicken Sie im Bereich „Schlagzeilen“ auf das Stern-Symbol neben der Überschrift.
- Geben Sie im Suchfeld „deubner-recht“ ein.
- Setzen Sie den Haken bei deubner-recht.de.
Das funktioniert am Computer genauso wie in der Google-App oder im mobilen Browser auf Ihrem Smartphone.
Häufige Fragen
Kostet die Funktion etwas? Nein. „Bevorzugte Quellen“ ist eine kostenlose Funktion der Google-Suche. Sie benötigen nur ein Google-Konto.
Sehe ich dann nur noch Deubner Recht? Nein. Google zeigt Ihnen weiterhin alle relevanten Quellen. Ihre bevorzugten Quellen werden lediglich häufiger und prominenter angezeigt.
Kann ich mehrere Quellen auswählen? Ja. Sie können beliebig viele Medien als bevorzugt markieren – etwa auch Gerichte oder Fachverlage, denen Sie vertrauen.
Wie mache ich die Einstellung rückgängig? Öffnen Sie die Google-Quelleneinstellungen erneut und entfernen Sie den Haken bei deubner-recht.de.
Gilt die Einstellung auf allen Geräten? Ja, sofern Sie dort mit demselben Google-Konto angemeldet sind.
