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Bundesrat stimmt geändertem Beamtenstatusgesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2008 den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Beamtenstatusgesetz bestätigt und dem entsprechend veränderten Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt.

Im Vermittlungsverfahren hatten sich Vertreter von Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, die Gesetzgebungskompetenz für Bestimmungen zu rein landesinternen Körperschaftsumbildungen den Ländern zu überlassen, so wie es der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren gefordert hatte. Die bundesgesetzlichen Bestimmungen zum Beamtenstatus beschränken sich jetzt auf länderübergreifende Maßnahmen.

Das Gesetz regelt einheitlich das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte und ersetzt das Beamtenrechtsrahmengesetz, das im Wege der Föderalismusreform entfallen ist. Ziel des Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere um die Mobilität der Beamten zu gewährleisten. Dabei normiert es vor allem die Kernbereiche des Statusrechts wie Begründung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses.

 

 

 

Nachdem der Bundestag die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen gestern beschlossen hatte, stimmte heute auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt werden.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 25.04.08