Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 15.11.2016 - 3 AZR 539/15
§
I. Leitsätze
Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossener Vertrag über den Erlass von Versorgungsleistungen unterliegt dem AGB-Recht. Sind Klauseln weder überraschend noch unklar, sind sie in aller Regel wirksam.
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