2/1.2 Erlassvertrag kann im Arbeitsrecht allgemeine Geschäftsbedingungen beinhalten

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 15.11.2016 - 3 AZR 539/15

§ 779 BGB

I. LeitsätzeEin zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossener Vertrag über den Erlass von Versorgungsleistungen unterliegt dem AGB-Recht. Sind Klauseln weder überraschend noch unklar, sind sie in aller Regel wirksam.