2/1.4 Zu Art. 9 Abs. 3 GG; § 1 TVG; §§ 280 Abs. 1, 823, 249 BGB

Autor: Kolmhuber

Schadensersatzpflicht der Gewerkschaft bei rechtswidrigem Streik

Besprechung zum Urteil des BAG v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

I. LeitsatzIm Fall eines rechtswidrigen Streiks gibt es keine Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten.