2/1.5 Zu § 15 Abs. 2 AGG

Autor: Schrader

Diskriminierung durch Vermerke im Lebenslauf einer Bewerberin

Besprechung zum Urt. des BAG v. 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

I. LeitsatzDer Vermerk des potentiellen Arbeitgebers auf einem zurückgesandten Lebenslauf "7 Jahre alt!" und "ein Kind" kann eine unmittelbare Diskriminierung darstellen.