Autor: Schrader |
Diskriminierung durch Vermerke im Lebenslauf einer Bewerberin
Besprechung zum Urt. des BAG v. 18.09.2014 - 8 AZR 753/13
I. LeitsatzDer Vermerk des potentiellen Arbeitgebers auf einem zurückgesandten Lebenslauf "7 Jahre alt!" und "ein Kind" kann eine unmittelbare Diskriminierung darstellen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|