2/1.7 Zu §§ 823, 1004 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG

Autor: Kolmhuber

Wann ist bei einer Beleidigung eine Wiederholungsgefahr gegeben?

Besprechung zum Urt. des LAG Schleswig-Holstein v. 27.08.2014 - 3 Sa 153/14

I. LeitsätzeWiederholungsgefahr besteht nicht, wenn ein Arbeitnehmer einmalig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ehrverletzende Äußerungen abgegeben hat. Die Weigerung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, steht dem nicht entgegen.