Autor: Schneider |
Der Begründung eines Arbeitsverhältnisses geht die Suche des Arbeitgebers nach einem geeigneten Bewerber bzw. die des Arbeitnehmers nach einer seinen Qualifikationen, Gehaltswünschen und sonstigen Vorstellungen entsprechenden Arbeitsstelle voraus.
Eingeleitet wird die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses entweder durch eine Stellenausschreibung des Arbeitgebers, eine Eigenwerbung des künftigen Arbeitnehmers ("Initiativbewerbung"), eine Kontaktaufnahme durch einen Personalberater ("Headhunter") oder die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der zuständigen Arbeitsagentur (§§
Hat sich der Arbeitgeber zur Besetzung einer Stelle entschlossen, geht dies i.d.R. auf eine langfristige Personalplanung zurück, in der der Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht festgelegt wird. Die Festlegung des Personalbedarfs und der aktuellen Erfordernisse für eine Einstellung sind Teil der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers.
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