6/2.1.8 Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Autor: Schneider

Vorvertragliches Schuldverhältnis

Dem anwerbenden Arbeitgeber obliegen im Rahmen des vorvertraglichen Schuldverhältnisses Aufklärungspflichten hinsichtlich der Umstände, die für den Entschluss des Verhandlungspartners erkennbar von entscheidender Bedeutung sind und sich nicht bereits aus der Sachlage ergeben.82) Dazu gehört die Pflicht, den Arbeitnehmer über solche Umstände aufzuklären, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können oder eine pünktliche Gehaltszahlung in Frage stellen.83) Weitere Beispiele sind außergewöhnliche, dem Bewerber nicht ohne weiteres erkennbare Anforderungen an die Tätigkeit84) oder die (noch) fehlende Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG.

Darüber hinaus bestehen seitens des Arbeitgebers während der Vertragsverhandlungen Obhutspflichten. Diese bestehen vornehmlich in der Verkehrssicherungspflicht für die Zu- und Abgänge zum Betrieb und auf dem Betriebsgelände.85)

Verletzung der Aufklärungspflicht