Autoren: Schmiegel/Leopold |
Eine Änderungskündigung ist erforderlich und geboten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen verändern will, dies aber weder einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat vereinbaren noch einseitig im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags durchsetzen kann.
Ein weiteres Instrument zur Änderung der Arbeitsbedingungen ist auf individualvertraglicher Ebene der Widerruf von Leistungen oder Funktionszuweisungen.
Das Kündigungsrecht verdrängt die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).4)
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