7/6.1.2 Andere Möglichkeiten zur Änderung von Arbeitsbedingungen

Autoren: Schmiegel/Leopold

Eine Änderungskündigung ist erforderlich und geboten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen verändern will, dies aber weder einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat vereinbaren noch einseitig im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags durchsetzen kann.

Ein weiteres Instrument zur Änderung der Arbeitsbedingungen ist auf individualvertraglicher Ebene der Widerruf von Leistungen oder Funktionszuweisungen.

Festlegung der Arbeitsbedingungen

einseitig durch den Arbeitgeber

durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam

im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags

Weisung, Widerruf

einvernehmliche Konkretisierung des Arbeitsvertrags

unter Änderung des Arbeitsvertrags

Änderungskündigung

Änderungsvertrag

Das Kündigungsrecht verdrängt die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).4)