Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8.8.2007 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Im Streit sind (nur) noch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) für die Zeit vom 1.7.2003 bis 31.12.2004.
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