Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Dienststelle des Beteiligten war mit Zuweisung vom 4. April 2016 nach § 12 Abs. 2 BPersVG in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung der Luftwaffenunterstützungsgruppe L. zugeteilt worden. Nach der Novellierung des
Zur Durchführung der im April 2020 anstehenden Personalratswahl bestellte der Antragsteller im November 2019 einen Wahlvorstand. Zum 9. Dezember 2019 wurde der dem Personalrat angehörige Zivilbeschäftigte versetzt mit der Folge, dass nunmehr in der Dienststelle kein Zivilbeschäftigter mehr in der Dienststelle vorhanden war.
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