SchwbWO
Stand: 18.03.2022
zuletzt geändert durch:
Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen, BGBl. I S. 477

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen - Inhaltsverzeichnis

SchwbWO ( Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen )

FNA : 871-1-5

Fassung vom 23.04.1990

Inkrafttreten der Fassung: 24.04.1990

Zuletzt geändert durch:Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen vom 18.03.2022 (BGBl. I S. 477)

Inhaltsverzeichnis Einführung Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl § 1 Bestellung des Wahlvorstandes § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes § 3 Liste der Wahlberechtigten § 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten § 5 Wahlausschreiben § 6 Wahlvorschläge § 7 Nachfrist für Wahlvorschläge § 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl § 9 Stimmabgabe § 10 Wahlvorgang § 11 Schriftliche Stimmabgabe § 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen § 13 Feststellung des Wahlergebnisses § 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl § 15 Bekanntmachung der Gewählten § 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen § 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren § 18 Voraussetzungen § 19 Vorbereitung der Wahl § 20 Durchführung der Wahl § 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Diens... § 22 Wahlverfahren