2/15.1 Hintergrund: Rechtsprechung des EuGH und des BAG

Autor: Weyand

Mit der Initiative reagiert das BMAS auf die Entscheidungen des EuGH vom 14.05.20191) und des BAG vom 13.09.2022.2)

Der EuGH hatte auf die Vorlage eines spanischen Gerichts 2019 entschieden, dass Arbeitgeber die Pflicht haben, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen. Dies ergebe sich durch Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie sowie der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten würden.