2/2.5 Anspruch auf Kinderkrankengeld

Autor: Weyand

Anstelle des Entgeltfortzahlungsanspruchs gegen den Arbeitgeber lässt sich für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer auf den Anspruch auf das Kinderkrankengeld gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgreifen.

Dieser Anspruch korrespondiert in seinen Voraussetzungen und seiner Dauer mit dem jeweiligen Freistellungsanspruch. Er setzt also ein erkranktes und pflegebedürftiges Kind voraus, das im Haushalt des Arbeitnehmers lebt und das nicht älter als zwölf Jahre ist. Zudem muss ein Arzt die Notwendigkeit einer Betreuung durch den Arbeitnehmer - mangels einer anderweitigen Pflegeperson - attestieren. Des Weiteren muss auch das zu pflegende Kind - im Regelfall über die Familienversicherung - gesetzlich krankenversichert sein.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.03.2024