Autor: Kloppenburg |
Mit dem zur Vermeidung von Fristversäumnissen gestellten allgemeinen Feststellungsantrag wird die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch weitere Beendigungstatbestände beendet worden ist.2) Durch ihn besteht die Möglichkeit, den Streitgegenstand auf einen Zeitraum nach dem Ablauf der Kündigungsfrist zu erweitern. Der Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist bereits durch den "normalen" Kündigungsschutzantrag abgedeckt.
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