4/2.4.8.5 Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsantrag

Autor: Kloppenburg

Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Für die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung ist maßgeblich auf den Zeitpunkt ihres Zugangs abzustellen. Aus diesem Grund hat das BAG der gekündigten Arbeitnehmerin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wiederbegründung der vertraglichen Hauptpflichten zuerkannt. Beruht eine betriebsbedingte Kündigung auf der Prognose des Arbeitgebers, bei Ablauf der Kündigungsfrist könne er den Arbeitnehmer nicht mehr weiterbeschäftigen, und erweist sich die Prognose noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die Wirksamkeit der Kündigung noch keine Dispositionen getroffen hat und ihm die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist.11)

Wiedereinstellung nach Betriebsübergang

Nicht selten findet im Anschluss daran statt. Im Fall des Betriebsübergangs während des Laufs der Kündigungsfrist hat die Arbeitnehmerin einen Anspruch gegen den Erwerber, zu unveränderten Bedingungen unter Wahrung ihres Besitzstands eingestellt zu werden. Im Fall eines Betriebsübergangs nach Ablauf der Kündigungsfrist hat das BAG den Wiedereinstellungsanspruch nur ausnahmsweise bejaht.