Autor: Weyand |
Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Ausstellungsanspruch steht dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht zu. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Arbeitgeber der Vorwurf gemacht wird, er verletzte seine arbeitsvertraglichen Pflichten:10) Bestehen fällige Gegenansprüche des Arbeitgebers, so begründet dies nicht die Einrede des nicht erfüllten Vertrags gegenüber dem Arbeitnehmer (§ 320 BGB), da §
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