6/14.3.4 Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers

Autor: Weyand

Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Ausstellungsanspruch steht dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht zu. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Arbeitgeber der Vorwurf gemacht wird, er verletzte seine arbeitsvertraglichen Pflichten:10) Bestehen fällige Gegenansprüche des Arbeitgebers, so begründet dies nicht die Einrede des nicht erfüllten Vertrags gegenüber dem Arbeitnehmer (§ 320 BGB), da § 109 GewO und die sich daraus ergebende Zeugnispflicht nicht in einem synallagmatischen Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen.