Autor: Weyand |
Ein unrichtiges Arbeitszeugnis kann nicht angefochten werden - bei dem Zeugnis handelt es sich nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers -, der Arbeitgeber kann das Zeugnis aber widerrufen und gegen Erteilung eines neuen Exemplars zurückverlangen.
Voraussetzung ist zum einen, dass es sich um eine erhebliche Unrichtigkeit handelt. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber erst nach Erteilung des Zeugnisses von Umständen erfährt, die das erteilte Zeugnis objektiv als falsch erscheinen lassen und für einen zukünftigen Arbeitgeber von ausschlaggebender Bedeutung bei der Einstellungsentscheidung sein könnten. In der Praxis betrifft dies fast immer den Bereich der Leistungs- und Verhaltensbewertung.
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