7/11.1 Praktische Bedeutung

Autor: Sadtler

Allgemeiner Beschäftigungsanspruch

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung.1) Dieser im Persönlichkeitsrecht wurzelnde Anspruch besteht grundsätzlich auch nach dem Ausspruch einer Kündigung . Dem liegt das Verständnis zugrunde, dass das Arbeitsverhältnis die ganze Person des Arbeitnehmers erfasst, deshalb wesentlich sein Leben gestaltet und seine Persönlichkeit bestimmt. Die Achtung und Anerkennung des Arbeitnehmers als Mensch beruht weitgehend darauf, wie er die ihm obliegenden Aufgaben erfüllt. Gerade das gibt ihm im Bereich des Arbeitslebens maßgeblich seine Würde als Mensch. Deshalb kann es einem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden, mehr als nur vorübergehend sein Gehalt in Empfang zu nehmen, ohne sich in seinem Beruf betätigen zu können. Denn das würde auf einen Zwang zum Nichtstun hinauslaufen und den Arbeitnehmer nicht mehr als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft erscheinen lassen. Im Übrigen würde der Arbeitnehmer gehindert, sich seine beruflichen Fähigkeiten zu erhalten und fortzubilden, er würde also gehindert sein, seine Persönlichkeit zu entfalten.