7/11.4 Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Autor: Sadtler

Klage auf Weiterbeschäftigung

Weigert sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess weiter zu beschäftigen, kann der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung im Urteilsverfahren klagen. Prozesstaktisch kann der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigungsklage im Wege der Klagehäufung mit der Kündigungsschutzklage verbinden, oder er kann sie im Wege des uneigentlichen ("unechten") Hilfsantrags für den Fall stellen, dass der Kündigungsschutzklage stattgegeben wird.69) Letzteres bietet sich mit Blick auf die Rechtsschutzversicherungen an, die die Deckungszusage für vorsorglich angekündigte Weiterbeschäftigungsanträge regelmäßig und beharrlich ablehnen. Hinzu kommt, dass bei Säumnis des Arbeitgebers im Gütetermin kein Versäumnisurteil auf Weiterbeschäftigung beantragt werden kann, wenn der Weiterbeschäftigungsantrag nicht bereits in der Klageschrift angekündigt wurde.

Antrag