6/4.6 Übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts

Autor: Nau

Mit den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts" bezeichnet das Gesetz Arbeitsplätze, die keine besonderen Anforderungen an das körperliche und psychische Leistungsvermögen stellen, die es aber tatsächlich in beträchtlicher Zahl gibt.3) Maßgebend ist grundsätzlich der gesamte deutsche Arbeitsmarkt. Die Zumutbarkeit einer räumlichen Verweisung ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst alle nur denkbaren Tätigkeiten außerhalb einer beschützenden Einrichtung, für die auf dem Arbeitsmarkt Angebot und Nachfrage besteht.