Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. September 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]
LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 23.05.2006 (L 13 AS 510/06 ER-B)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die Beteiligten streiten um die Übernahme weiterer Behandlungskosten durch die Beklagte für die [...]
LSG Thüringen - Beschluss vom 08.05.2006 (L 6 B 10/06 SF)