Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die Beteiligten streiten um die Übernahme weiterer Behandlungskosten durch die Beklagte für die [...]
LSG Hamburg - Beschluß vom 02.05.2006 (L 5 B 160/06 ER AS)