Außergerichtliches Tätigwerden des Rechtsanwalts

5/3.2.1 Beratung und Gutachten

Beispiel

Der Betriebsrat bereitet die Neuwahlen vor. Es bestehen Unklarheiten darüber, ob ein Filialbetrieb als Betriebsteil anzusehen ist und die dort Beschäftigten an der Wahl teilzunehmen haben. Er beauftragt deshalb Rechtsanwalt R mit der Erstellung eines Gutachtens, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsteil als selbständiger Betrieb (§ 4 BetrVG) anzusehen und welche Rechtsmittel im Falle einer Wahl unter falschen Voraussetzungen zu ergreifen sind.

Sofern Rechtsanwalt R sein Gutachten schriftlich erstellt, hat er Anspruch auf die Vergütung aus Nr. 2101 VV RVG.

So ist auf den ersten Blick die Rechtslage. In der Praxis müssen Rechtsanwalt und Betriebsrat aber § 80 BetrVG beachten. Die Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat ist danach nur "nach näherer Vereinbarung", also mit Zustimmung des Arbeitgebers, möglich (§ 80 Abs. 3 BetrVG).8)

Weigert sich der Arbeitgeber, der Hinzuziehung eines Sachverständigen zuzustimmen, kann dies gerichtlich erzwungen werden. Voraussetzung ist, dass die Hinzuziehung des Sachverständigen erforderlich ist.9)