Autor: Sitter |
Der Beschäftigtenkontrolle durch stille Observation oder Nutzung von GPS-Systemen sind durch die
Datenschutzrechtlich unproblematisch ist es, wenn die Ortung durch das System technisch etwa erst nach einem Kfz-Diebstahl oder zur Sicherheit des Beschäftigten eingesetzt wird. Speditionen können zur Warenverfolgung ihren Fuhrpark orten, solange sichergestellt ist, dass es nicht zu einer Verknüpfung der Ortungsdaten mit den personenbezogenen Daten des Fahrpersonals kommt. Eine Ortung während der erlaubten privaten Nutzung eines Kfz ist nach einhelliger Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten immer unzulässig.
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