LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 16.09.2008 (2 Ta 157/08)
I. Im Ausgangsverfahren wurde dem Kläger am 08.06.2006 unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung bewilligt. Nach Abschluss des Verfahrens wurde der Kläger zur Zahlung der [...]