LAG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 15.10.2008 (2 TaBV 2/08)
I. Die beteiligte Arbeitgeberin wendet sich gegen die bisherige Praxis des Betriebsrates, die quartalsweisen Betriebsversammlungen an aufeinander folgenden halben Tagen (12:00 Uhr bis etwa 16:00 Uhr und 09:00 Uhr bis [...]