LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 01.03.2024 (L 8 SB 634/23)
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 18.01.2023 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Klägerin wendet sich [...]