BGH, Urt. v. 22.11.2012 - VII ZR 222/12 IBR 2013,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
welche AGB-Klauseln nach dem AGB-Recht kontrollfähig und welche kontrollfrei sind.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Nur Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen eine echte (Gegen-)Leistung zu Grunde liegt, sind der Inhaltskontrolle entzogen. Kontrollfähig sind dagegen (Preisneben-)Abreden, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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