§§ 634, 637, 640 BGB

Zu §§ 634, 637, 640 BGBKostenvorschuss im BGB -Werkvertrag schon vor der Abnahme?

OLG Celle, Urt. v. 11.05.2016 - 7 U 164/15 (n. rkr.)IBR 2016, 388

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob im BGB -Werkvertrag schon vor der Abnahme Kostenvorschuss verlangt werden kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Kostenvorschuss kann schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden, wenn der Werkunternehmer sich auf den Standpunkt stellt, er habe ein mangelfreies Werk abgeliefert, während der Auftraggeber die Abnahme wegen vorhandener Mängel objektiv zu Recht verweigert."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Seit der Schuldrechtsreform ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten, ob beim BGB -Werkvertrag schon vor der Abnahme Mängelansprüche entstehen können. Nach Auffassung des OLG Celle kann ein Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vor der Abnahme jedenfalls dann gefordert werden, wenn sich ein Werkunternehmer, der ein in wesentlicher Hinsicht mangelhaftes Werk abgeliefert hat, auf den Standpunkt stellt, er habe mangelfrei geleistet. Andernfalls würde der Auftraggeber zur Abnahme gezwungen, obwohl er objektiv berechtigt ist, die Abnahme zu verweigern.

IV. Anmerkungen: