Zu §§ 308 Nr. 7a, 309 Nr. 5b, 649 BGB und § 8 Abs. 1 VOB/B

Zu §§ 308 Nr. 7a, 309 Nr. 5b, 649 BGB und § 8 Abs. 1 VOB/BWirksamkeit einer Vergütungspauschale von 15 % bei gekündigtem Vertrag

BGH, Urt. v. 05.05.2011 - VII ZR 161/10 IBR 2011, 571; Baurechtsreport 8/2011, 31

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

der Zulässigkeit einer in AGB vereinbarten pauschalen Vergütung von 15 % bei gekündigtem Bauvertrag.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit einer vom Unternehmer gestellten Klausel, die die Höhe der Vergütung des Unternehmers nach § 649 S. 2 BGB bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mit einer Pauschale regelt, ist § 308 Nr. 7a BGB in entsprechender Anwendung. Wegen der vergleichbaren Interessenlage ist auch § 309 Nr. 5b BGB entsprechend anzuwenden.

2. Ist dem Besteller durch eine solche Klausel der Nachweis gestattet, dass die dem Unternehmer nach § 649 BGB zustehende Vergütung wesentlich niedriger ist als die Pauschale, so kommt dadurch hinreichend klar und den Anforderungen des Gesetzes genügend zum Ausdruck, dass auch der Nachweis gestattet ist, dem Auftragnehmer stehe überhaupt keine Vergütung zu.